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Urkunde des Bischof Berengars von Passau
zur Bestätigung der Weihe der Rinchnacher Kirche
am 29. August 1019
(fälschlich An. 1018 im Titel)
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Monumenta Boica, 1771 (Bayerische Staatsbibliothek digital)
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Kirchenwidmungs-Urkunde
Anno ... M. XVIIII. (1019)
am Tag der Enthauptung
des hl. Johannes des Täufers
(29. August)
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... und auf Bitten Gunthers, des
Dieners Gottes und Einsiedlers, habe
ich ein Bethaus, das derselbe weit
entfernt von jeder menschlichen
Behausung im Nordwalde erbaut hat,
zu Ehren des unbesiegbaren Kreuzes,
der Gottesmutter und des hl.
Johannes des Täufers geweiht, am
Tage der Enthauptung eben dieses
Heiligen, im Jahre unseres Herrn Jesu
Christi 1019. [...] Und zu diesem oben
genannten Kirchlein habe ich Kraft
bischöflichen Rechts und bischöflicher
Autorität allen Zehent sowohl von
dem bereits kultivierten als noch zu
kultivierenden Land gegeben." ...
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Sowohl die Urkunde vom 29. August 1019 (Weiheurkunde der Rinchnacher Kirche von Bischof Perngerius)
als auch eine Urkunde vom 12. November 1046 (Bestätigung der Kirchenweihe, unten abgebildet)
sind nicht mehr im Original vorhanden. Sie sind nur in Abschriften vorhanden im Niederaltaicher Codex 39
fol. 90 sowie im Codex Pat. III und im Lonsdorfer Codex fol 85 f. und 88.
Auch wenn die Original- Urkunde von 1019 nicht mehr vorliegt, ist das Weihedatum der ersten
Rinchnacher Kirche (29. August 1019) in der Forschung unbezweifelt.
Die heute vorliegenden Abschriften wurden sicher vor 1266 angefertigt, wahrscheinlich (nach Monumenta
Germanica) Anfang des 12. Jahrhunderts. Sie sind aber nicht identisch mit der Original-Urkunde von
1019. Die Abweichung dürfte ausschließlich im Bereich der Zehent-Schenkung liegen:
Nach der Urkunde von 1046 ist die Zehentschenkung durch Bischof Berengar 1019 nur an die dortselbst
Gott dienenden Brüder auf Lebenszeit beurkundet. Abt Ratmund bitte um Verlängerung, die Bischof
Egilbert gewährt, jedoch nur so lange als er, der Bischof Egilbert, oder Abt Ratmund leben.
Von einer zeitlichen Beschränkung des Zehenterlasses ist aber in der heute vorliegenden Abschrift der
Urkunde von 1019 nicht die Rede. Man vermutet, dass die Urkunde von 1019 deswegen verfälscht wurde,
um sich das Recht des dauerhaften Zehentbezuges zu verschaffen und dieses zu dokumentieren.
Eine genaue Untersuchung zur Fälschung der Urkunde von 1019 in Bezug auf die (zeitlichbefristete oder
unbefristete) Zehentgewährung ist durch Lothar Gross erfolgt (Über das Urkundenwesen der Bischöfe
von Passau im 12. und 13. Jahrhundert, in Miög VIII. Ergänzungsband, Innsbruck 1911. S,. 608, S. 577)
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Monumenta Boica, 1771 (Bayerische Staatsbibliothek digital)
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Zehentvereinbarung
Anno ... M. XL. VI. (1046)
12. Novenber
Durch den Fleiß aller Christen und am
meisten derjenigen, welche dem
Erzmärtyrer Stephanus dienen, möge es
bekannt sein, wie beschaffen Ratmundus,
der verehrungswürdige Abt des Altaicher
Klosters, mit unwürdigem Englibert, obwohl
ich Bischof der Passauer Kirche bin, eine
gewisse Übergabe überbrachte, in welcher
zusammengefaßt wurde, dass mein
Vorgänger Bischof Perngerus im Nordwald
ein Bethaus geweiht hat, welches im Hinblick
auf einen Tag der Frömmigkeit und auf
Bitten des Gunther in der Einsamkeit
errichtet wurde und zwar zu Ehren des
heiliger Johannes des Täufers, des
Vorläufers des Herrn und dass er erlaubt
hat, den dort Gott dienenden Brüdern des
Klosters den Zehent zuzugestehen, der von
jedem Streit auszunehmen ist, solange sich
diese des Lebens erfreuen mögen.
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