Rinchnach - Guntherort und ehem. Klosterort

Rinchnach Gunther- und ehemaliger KlosterortKloster/Propstei bis 1803Rinchnachs Mutterkloster Niederaltaich von 1040 – 1803Klosteraufhebung 1803  


Kloster Niederaltaich
Klosteraufhebung 1803
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Während des Mittelalters galt das Kirchengut als Eigentum Gottes und seiner Heiligen und damit als unantastbar. Diese Auffassung wurde erstmals durch die Reformation in Frage gestellt. Damals zogen die protestantisch gewordenen Fürsten in ihren Ländern fast alle Klöster und Bistümer ein. In den katholischen Gebieten blieb freilich die alte Auffassung weiter in Kraft. Hier trat erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts unter dem Einfluss der Aufklärung ein Wandel ein. Alle Bereiche der Staatsverwaltung und der Wirtschaft wurden nun dem Kriterium eines rational kontrollierbaren Nutzens unterworfen.

Das stark kontemplativ ausgerichtete Leben in den Klöstern schien solchen Maßstäben nicht zu genügen und stieß auf Kritik, die in Büchern, Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften an die Öffentlichkeit getragen wurde. Der reiche Besitz in der Hand der Fürstbischöfe und Klöster sei für die wirtschaftliche Entwicklung der Staaten nutzlos, hieß es, man sprach von der „toten Hand". Von Jahrzehnt zu Jahrzehnt nahm die klosterfeindliche Stimmung zu.
  

Am 10. Februar 1803 sprach sich die Deputation dafür aus, auch die landständischen Klöster in den älteren Erblanden der weltlichen Fürsten in die Entschädigungsmasse einzubeziehen. Die bairische Regierung hatte bereits im November 1802 im Vorgriff auf diese Entscheidung ihre Hand auf die zeitlichen Güter der Klöster gelegt. Nun reagierte sie sofort und erließ am 17. Februar eine Instruktion, welche die Tätigkeit der Aufhebungskommissäre in allen Einzelheiten regelte.

Ausgerechnet am Benediktusfest, dem 21. März 1803, traf der Lokalkommissär von Rüdt mit seinem Aktuar Dubois gegen Abend in Niederaltaich ein. Er eröffnete dem Abt und dem ganzen Konvent sogleich, dass er im Namen des Kurfürsten abgeordnet sei, sämtliche Temporalien des Klosters ohne Ausnahme in Besitz zu nehmen.

Die Durchführung der Säkularisation zog sich bis Januar 1804 hin. Die sieben Novizen wurden mit einer finanziellen Überbrückungshilfe ausgestattet und entlassen. Das Seminar, in dem damals 28 Schüler Unterricht erhielten, schloss für immer seine Pforten.

 
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Den bisherigen Beamten und Bediensteten des Klosters teilte man mit, dass sie ihre Aufgaben von nun an im Dienste des Staates zu erfüllen hätten. Der Abt und die Mönche erhielten eine Pension. Sie durften aber zunächst noch in einem Flügel des Klosters wohnen bleiben. Erst 1806 mussten sie ihre geistliche Heimat endgültig verlassen.

Das Hauptziel der Aufhebung war, möglichst viel Geld in die Staatskasse zu spülen. Deshalb wurde nur ein geringer Teil des Klosterbesitzes vom Staat übernommen, namentlich einige Bücher der Bibliothek, die Archivalien und die Waldungen.

Alles Übrige wurde im Laufe einiger Monate versteigert. Dabei trug sich die Lokalkommission sogar mit der Absicht, die große Klosterkirche abbrechen zu lassen. Zum Glück lehnte die Landesdirektion diesen Vorschlag ab.

Seither dient die Klosterkirche als Gotteshaus der Pfarrgemeinde. Ähnlich wie in Niederaltaich verlief die Säkularisation in den Propsteien Rinchnach und St. Oswald. Auch sie wurden in einfache Pfarreien umgewandelt.