Rinchnach - Guntherort und ehem. Klosterort

Rinchnach Gunther- und ehemaliger KlosterortKloster/Propstei bis 1803Die Propstei Rinchnach als Grund- und Gerichtsherrschaft im weiten UmkreisLehen 


Lehenswesen
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Dargestellt sind das Ablegen des Lehenseides durch Ergebung in die  Hände des Herrn (links) sowie der Akt der Eidesleistung mit Vormund.

Durch die Dotationsurkunde von 1029 hatte das Kloster Rinchnach die volle Grundherrschaft und das Recht auf alle landwirtschaftlichen und industriellen Betriebe innerhalb seines Gebietes erhielt.

Die Ansiedler waren demnach nicht selbstständige Besitzer ihrer Güter, sondern Lehensleute des Klosters mit der einzigen Begünstigung, dass die Lehen in der Familie erblich waren.

Ursprünglich hatte das Kloster nur wenige Güter im Privatbesitz; erst mit Beginn des 14. Jahrhunderts fingen die Pröpste an, durch Kauf Lehensgüter an sich zu bringen und in eigene Verwaltung zu nehmen.