Rinchnach - Guntherort und ehem. Klosterort

Rinchnach Gunther- und ehemaliger KlosterortKloster/Propstei bis 1803Die Propstei Rinchnach als Grund- und Gerichtsherrschaft im weiten UmkreisSpeis und Trank 


Speis und Trank
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Aus dem Handbuche des Propstes Plazidus Hayden vom Jahre 1719, Manuskript
(in G. Oswald, Das Kloster Rinchnach,1903)
  
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Nach einem Hochamte werden die Herren, Propsteirichter, Hofwirt und Schulmeister durch den Mesner zum Mittagessen eingeladen. Die gewöhnliche Zeit zum Mittagessen ist wie im Kloster Niederaltaich um halb elf Uhr, abends um fünf Uhr. An Festtagen dagegen speist der hohe Tisch um elf Uhr und abends um halb sechs Uhr. Vor dem Mittag- und Abendessen werden zwei Glockenzeichen gegeben.

An Getränk gibt es Wein, Met, Branntwein und Bier. Der gewöhnliche Trunk bei Tisch ist für H. H. Konfratres ein Köpfl braunes Bier und ebenso viel wird nachmittags durch den Mesner jedem in seine Zelle gebracht. Freitag, Samstag und an gebotenen Fasttagen gibt es keinen Vespertrunk.

An hohen Festtagen pflegt man drei oder vier Speisen mehr als sonst auf den Tisch zu bringen. Für den Tisch in der Kuchelstube aber, wo die Herrnköchin, der Bräumeister, Müller und die Kuchelmagd mit dem Refektoriumsjungen essen, gibt es über die gewöhnliche Kost eine oder zwei Schüsseln von dem, was aus dem Refektorium vom Herrntische zurückgetragen wird.

An Festen 2. Ranges wird im Refektorium zu Mittag eine Hauptspeise extra hergerichtet, in der Kuchelstube aber nicht. Für die gewöhnlichen Tage ist die Kost mittags und abends wie im Konvente unseres Kloster, ausgenommen, dass durch mich (Propst Plazidus, J. D.) selbige soweit verbessert wurde, als sechsmal ein Braten hergegeben wird, am Sonntag, Dienstag und Donnerstag mittags und abends

Von Weihnachten bis Lichtmess gibt man abends in das Refektorium für den Herrntisch warme Speisen, zu Mittag aber um diese Zeit an Fasttagen (Freitag und Samstag) einen Fisch weniger als sonst; eben so wird es von Ostern bis Pfingstsamstag gehalten.
An den Stiftstagen gibt es mittags und abends eine Hauptspeise mehr für den Herrntisch, wozu auch der Herr Richter eingeladen wird, außerdem wird ein zweites Mal Bier verabreicht, und abends dazu, wenn der Propst besonders freigebig ist, ein Trunk Wein gespendet.
  
Im Maierhof kocht die Maierin für das Gesinde mittags einen roggenen Ausschlag; sie braucht vier Köpfl Mehl zu Nudl oder Knödln, oder vier Köpfl Gerstenbrein, wenn sie nicht Nudln oder Knödl macht. An Sonn- und Feiertage aber hat sie von nöten drei Köpfl gelben Brein abgesehen von dem, was sie an Milch, Schmalz, Eier und dergl. zu sich nehmen und von dem abziehen, was sie schuldig sind in die Propstei zu bringen und zwar dies zur Vermeidung vieler Unannehmlichkeiten, wie die leidige Erfahrung lehrt. Freitag und Samstag, wenn das gewöhnliche Brot gebacken wird, haben die im Maierhof anstatt der Mehlspeise ihre Pfannenlaibl, welche in der Mühle gebacken werden. Das Gemüse, bestehend in Sauerkraut und Rüben, nimmt die Maierin nach Beleiben aus dem Krautkeller.

Es besteht also die Kost für das Maierhofgesinde in folgendem: Morgens (ausgenommen sind die Sonn- und Feiertage) haben sie eine sauere Milchsuppe, wozu sie das Brot zum Einbrocken selbst mitbringen. Mittags eine Schüssel voll Sauerkraut oder Rüben mit einer kräftigen Mehlspeise, Nudeln oder Knödl oder Gerstenbrein und dergl. abends wieder wie morgens eine saure Milchsuppe.

Zur jährlichen Stiftzeit, welche am Montag nach Michaeli beginnt, gibt man jedem Grunduntertanen nach erlegte Stift auf dem in der Zahlstube aufgestellten Tische einen zinnernen Becher neues Schenkbier und ein Gesindelaibl. Um diese Zeit (Stift) fängt man im Bräuhaus zu sieden an und da bekommt der mithelfende Rossknecht, Hofmeister und Strohschnitter jeder zwei Kannen Bier und zwei Gesindelaibl, so oft sie sieden und Bier herauf bringen in den Keller.

Zur Erntezeit, wenn die Hitze groß ist, und die Feldarbeit extra hart und über die gewöhnliche Zeit dauert, werden den Knechten und Maierhofdienstboten auf Ansuchen des Hofmeisters etliche Köpfl Bier und zwei Laibl Brot bewilligt.
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Im Maierhof gibt man an hohen Festtagen jedem Dienstboten ein Stück gesottenen oder geselchten Rindfleisches, zu gewissen Zeiten auch Wildpret, ferner am Weihnachtsfeste, auf Fasching, Kirchweih, Pfingsten, Johannes Bapt. und am Allerheiligenfeste sowie auf Martini einen Braten, dagegen bleibt die sonst gebräuliche Mehlspeise aus.
  
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Wenn der Propsteijäger aus dem Hochwald etwas einliefert, z. B. einen Bären, Hirschen oder ein Schwein, erhält er und sein Gehilfe eine oder zwei Kannen Bier nach Belieben des Propsten, den nächsten Tag, wenn er das Wild zerlegt, das Mittagessen mit zwei Kannen Bier, nach Beschaffenheit der Mühe und Arbeit, die der Jäger gehabt hat.  Wenn der Propsteijäger in seiner Eigenschaft als Fischer fremde Leute zum Fischen braucht und für diese sodann Bier bei der Propstei abholt, zahlt der Jäger die Hälfte und der Propst die andere Hälfte.

Der aufgestellte Bauhofmeister hat, wenn er den ganzen Nachmittag in der Feldarbeit, im Ernten, Heuen, Anbauen beschäftigt war, abends einen Becher Bier, wenn ihm ein solcher angeschafft wird, sonst aber nicht, von viel weniger aber das Nachtmahl mit dem Nachtisch in der Kuchelstube. Am Faschingsdienstag hat der Bräumeister und Müller morgens früh jeder ein halbes Seidl Branntwein, in den Maierhof wird insgesamt ein Köpfl hergegeben ohne Brot. Zu Anfang des September nimmt das Dreschen seinen Anfang. Jedem der zwei Tennenmeister wird, sooft sie Getreide abnehmen, ein Becher Bier gegeben und nach ausgedroschener Gerste den Dreschern insgesamt etliche Kannen Bier und drei Laibl Brot.

Der Binder und der Sattler wie auch die anderen Handwerksleute haben die Kost mit dem Bräumeister und Müller, den Trunk aber extra.