Rinchnach - Guntherort und ehem. Klosterort

Rinchnach Gunther- und ehemaliger KlosterortKloster/Propstei bis 1803Die Propstei Rinchnach als Grund- und Gerichtsherrschaft im weiten UmkreisScharwerksdienste 



Arbeitsdienste - Scharwerksdienste
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Aufgrund des Lehensverhältnisses und dessen Festlegungen mussten die Grunduntertanen des Klosters Arbeitsdienste, sog Scharwerksdienste, leisten. Im Scharwerkbüchlein von 1719 wurde vermerkt:
  
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Düngerfuhren

müssen alljährlich zu notwendiger „Gaillung“ der Propsteifelder unter Inspektion des Herrn Propstei-Richter, Hofwirts und Amtmanns von den Rinchnach’schen Grunduntertanen bald nach Pfingsten verrichtet werden an 400. Die Düngerfuhren kommen zwar auf den bestimmten Tag, aber zu selbst beliebiger Stunde und fahren nach verrichteter Zahl der schuldigen Fuhren wieder nach Haus.

Dagegen gibt ihnen die Propstei etliche Scharwerkslaibl, aber sonst nichts.
Ausschlagen müssen sie sich selbst, abschlagen aber muss ihnen der Bauhofmeister oder jemand anderer von der Propstei hiezu besoldeter Knecht oder Taglöhner.

Wie viel aber jeder Bauer und jedes Dorf solche Fuhren zu tun hat, weist das ordentlich gehaltene Scharwerksbüchlein specifice auf.
Was nach verrichteter Dünger-Scharwerk noch übrig bleibt, das muss alles mit den Propstei-Geschirren ausgeführt werden.

Heufuhren

müssen 58 an der Zahl von den einzelnen Ortschaften aus den Waldwiesen in den Rinchnacher Maierhof geführt werden.
Was über den Heufuhren der Klosteruntertanen an Heu übrig bleibt, muss mit dem Kloster-Geschirr heimgebracht werden.
  
Das Ackern der Felder:

Gemäß dem Scharwerkbüchlein muss von uralter Zeit her das Propstei-Feld alle Jahre dreimal umgeackert werden und es sind als ausgedungenes Gefährt solches zu tun verpflichtet 146.
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Diese sowohl als alle anderen Scharwerk geschieht unter Obsicht des H. Propstei-Richters, Hofwirts und Grundamtmanns, welche anstatt und im Namen der Propstei die Saumseligen und Unfleißigen gebührend ermahnen und „wortstrafen“ (schelten).
  
Mäher („Mahder“),

welche alle Propsteiwiesen nach Schuldigkeit abzumähen citirt werden, sind an der Zahl 214.

Diese sowohl als auch die Gersten-, Haber-, und Kornschnitter haben zu Mittag und Abend ihre herkömmliche Kost:

zu Mittag auf jeden Tisch, daran 12 Personen sitzen, 4 Köpfe gelben wohl gekochten „Gerstenbreines“, eine Schüssel voll saures Kraut, jede Person zwei Scharwerkslaibl;

zu Abend auf jedem Tische eine Schüssel voll eingebrockter saurer Milchsuppe nebst einer Schüssel voll saurer Milch, jeder gleichfalls wie zu Mittag ein Paar Scharwerkslaibl und auf jedem Tisch besonders zwei solche Laibl Brot.

Bei jeder Scharwerk muss Herr Propstei-richter, Hofwirt und Grundamtmann die Obsicht haben, dass die Scharwerksleute der Arbeit fleißig obliegen.
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Kornernte-Arbeiten

Um das angebaute Propstei-Feld zu seiner Zeit gebührend abzuernten hat man unumgänglich von Nöten bei 140 Schnitter, obwohl laut absonderlichen Scharwerkbüchlein viel mehr und zwar bei 243 zu finden sind; wird aber das sogenannte Afterkorn durch die Rinchnacher Hofmärkler geschnitten, ist man so vieler nicht bedürftig.

Während der Arbeit werden ihnen zwei oder drei Männer zugestellt, die ihre Kornsicheln wetzen, um die Arbeit zu beschleunigen, ein anderes trägt ihnen Wasser zu, um sie zu erquicken.